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Beschwerden über die bedingungen

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Kunde erhält beschädigte oder unvollständige Ware (eigenes DENCOP / externer Transport)

Der Kunde hat das Material unverzüglich nach Erhalt der Ware physisch und quantitativ zu untersuchen. Mengenabweichungen und optische Mängel (mechanische Beschädigungen der Sendung) sind vom Kunden unverzüglich nach Lieferung geltend zu machen. Nach diesem Datum müssen Mengenbeschwerden und sichtbare mechanische Schäden nicht berücksichtigt werden.

Der DENCOP LIGHTING-Fahrer ist verpflichtet, ein Reklamationsprotokoll zu führen - im Falle einer Reklamation bei Übergabe der Ware ist der Fahrer verpflichtet, eine Reklamation unverzüglich beim Kunden einzureichen. Das Protokoll muss von beiden Parteien unterschrieben sein. Bei externen Transporten ist dem Fahrer ein unterschriebener Lieferschein mit Angabe der Mängel beizufügen.

Der Kunde hat bei der Verwendung des Materials einen Mangel festgestellt

Falls der Kunde den verborgenen Materialfehler entdeckt, nachdem der Fahrer abgereist ist oder der Fehler während der Verwendung des Materials aufgetreten ist, kontaktiert er sofort den DENCOP LIGHTING-Antragsteller. Wenn Material für Systemanwendungen oder -montagen verwendet wird, darf die Handhabung und Demontage nicht ohne die Zustimmung von DENCOP LIGHTING erfolgen.

Der Kunde muss der beanstandeten Ware einen vollständig ausgefüllten Reklamationsbericht beifügen, einschließlich der Lieferrechnungsnummer, des Versand- oder Lieferscheins oder eines der Dokumente, die sich auf den Kauf der beanstandeten Ware beziehen, und das Dokument muss angeben, welche Ware und welche Höhe des geltend gemachten Anspruchs, einschließlich der genauen Beschreibung des Mangels. Wird die Ware bei der Übernahme reklamiert, hat der Kunde das Recht, diese nicht zu übernehmen. Wird die Ware nicht für die DENCOP LIGHTING Reklamation versandt, müssen die Fotos der beanstandeten Ware beigefügt werden.

Ohne einen ordnungsgemäß ausgefüllten Beschwerdebericht und eine ordnungsgemäße Fotodokumentation wird kein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Wenn der beschwerdeführende Techniker die Berechtigung des Anspruchs im Voraus bestätigt (nach Erhalt der oben genannten Unterlagen), wird der Kunde rechtzeitig informiert.

Wenn der Anspruch nicht berechtigt ist, wird der Kunde spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung des Anspruchs an den Kunden zurückgesandt. * Wenn die Forderung berechtigt ist und der Kunde eine Gutschrift (wie im Beschwerdeprotokoll definiert) anfordert, erhält er innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung über die Forderung eine Gutschrift. Wenn der Anspruch berechtigt ist und der Kunde eine Rückerstattung (wie im Beschwerdeprotokoll definiert) beantragt, erhält er innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung über den Anspruch eine Rückerstattung oder Rückerstattung. Die erste DENCOP-Sendung der Ware ist auf Lager. (Bei Bedarf zum frühestmöglichen Termin bestellen). * Für Materialien mit einer klar definierten Garantiezeit, wie EVG, FART, Blinker und andere, wird das Versanddatum auf der Expedition angebracht. Dieses Etikett kann vom Kunden nicht beschädigt werden, wenn er einen längeren Anspruch geltend machen möchte als das Etikett auf dem Produkt. Wenn das Etikett fehlt oder beschädigt ist, wird die Garantiezeit vom Herstelleretikett beurteilt.

Wenn ein Kunde vor der Entscheidung über die Berechtigung der Forderung unbedingt neue Waren benötigt, werden diese ausgestellt und für eine neue Rechnung in Rechnung gestellt. Auf dieser Rechnung wird die erste Rechnungsnummer, auf die sich der Anspruch bezieht, deutlich angegeben. Ist die Reklamation berechtigt, erhält der Kunde eine Gutschrift für die Reklamationsrechnung.

Kontakt:
E-mail: reklamace@dencop.cz
Tel.: +420 571 894 051

Lesen und verwenden Sie ggf. die Begleitdateien für MEAN WELL-Produktreklamationen

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